03.01.22, aktualisiert am 13.10.23

Qualifizierte elektronische Signatur QES

Für digital abzuwickelnde Behördengeschäfte können Unternehmen eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) beschaffen.

Eine qualifizierte elektronische Signatur ist gemäss Artikel 14 Absatz 2bis des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Was eine qualifizierte elektronische Signatur ist, regelt das Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES).

Aktuell gibt es in der Schweiz folgende Anbieter von elektronischen Signaturlösungen (QES):

Die Schweizerische Akkreditierungsstelle SAS publiziert eine Liste der anerkannten Zertifizierungsdienste.

Quelle: Elektronische Signatur QES EasyGov.swiss

E-Government bei Innosuisse: elektronische Signaturen


Elektronische Signaturen können auf ihre Gültigkeit geprüft werden. Möglich ist dies mit der Lösung «Validator» der Schweizerischen Bundesverwaltung.

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