08.11.21

Gleichbehandlung, Wettbewerb und Transparenz für Anbieterinnen dank MTM

IKT-Projekte der Bundesverwaltung sind eher komplexer Natur. Eine Angebotserstellung bedeutet für Anbieterinnen regelmässig grosse Aufwände. Um als Auftraggeberin für Anbieterinnen aus der Privatwirtschaft attraktiv zu sein, gilt es, die drei Aspekte Gleichbehandlung, Wettbewerb und Transparenz einzuhalten. MTM berücksichtigt diese drei in der öffentlichen Beschaffung wichtigen Vorgaben.

Die Bundesverwaltung vergibt jährlich grosse Summen an externe Firmen. Damit es zu einer Beauftragung kommt, müssen die Firmen vorgängig ein Angebot erstellen. Das bedeutet für die Unternehmen, je nach Lastenheft und Kriterienkatalog, unterschiedliche interne Aufwände.

Damit für die Mini-Tender aus den bundesweiten Rahmenverträgen der Fachstelle Informationstechnologien im öffentlichen Beschaffungswesen durch die Zuschlagsempfängerinnen in einem vertretbaren Aufwand ein passendes Angebot erstellt werden kann, wurden für jeden Rahmenvertrag Musterzuschlagskriterien formuliert. Diese können die Verwaltungseinheiten auf ihr jeweiliges Projekt anpassen. Zudem stellt die Fachstelle sicher, dass die Anzahl der Zuschlagskriterien je Mini-Tender für die Zuschlagsempfängerinnen zu einem vertretbaren Aufwand führen und keine wettbewerbseinschränkende Formulierungen enthalten. Auch die zahlreichen automatisch durch MTM verschickten E-Mails tragen dazu bei, dass alle Zuschlagsempfängerinnen transparent informiert und gleichbehandelt werden.

Zusätzliche Informationen betreffend Einhaltung der drei Aspekte Gleichbehandlung, Wettbewerb und Transparenz: Artikel 2 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen BöB