31.03.23

Debriefing und generelle Austauschmöglichkeiten mit der Beschaffungsstelle DTI

Die Beschaffungsstelle des DTI bietet bei ihren WTOs immer allen Anbieterinnen die Möglichkeit eines Debriefings. Auch steht sie gerne für generelle Austausche zur Verfügung.

Debriefing

Der Aufwand seitens Anbieterinnen um ein Angebot zu einer WTO zu erstellen ist beträchtlich. Klappt es nicht mit einem Zuschlag, steht den Anbieterinnen gemäss Artikel 12 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen ein Debriefing zu. Die Beschaffungsstelle DTI geht aber einen Schritt weiter und steht auch für Zuschlagsempfängerinnen auf deren Verlangen hin für ein Debriefing zur Verfügung.

In einem Debriefing werden einerseits die wesentlichen Gründe für eine Nichtberücksichtigung bekannt gegeben. DTI bietet andererseits aber auch an, ein Debriefing im Sinne einer Qualitätskontrolle durchzuführen. Beide Varianten haben zum Ziel, dass die Anbieterinnen ihre künftigen Angebote optimieren und dadurch ihre Chancen bei künftigen Ausschreibungen und Mini-Tendern erhöhen können.

Genereller Austausch

Die Beschaffungsstelle DTI steht nebst den offiziellen WTO-Debriefings auch für generelle Austausche auf Anfrage der Anbieterinnen zur Verfügung. Ein genereller Austausch ermöglicht es der Anbieterin, die für sie wichtigen Anliegen aus Marktsicht bei der Beschaffungsstelle DTI zu platzieren. Das Ziel eines solchen Austausches ist zudem ein gegenseitiger Know-How Aufbau.

Anfragen

Diese können direkt per Mail an die Beschaffungsstelle DTI gestellt werden. Bedingung für einen persönlichen Austausch ist jedoch, dass die Beschaffungsstelle DTI kein laufendes WTO Vergabeverfahren hat.